Adhocs
EANS-Adhoc: Sunways AG: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard
26.06.2012 - 19:33 | Quelle: Dow Jones Newswire Web
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
26.06.2012
Konstanz, 26. Juni 2012 - Die Aktien der Sunways AG, Konstanz (ISIN DE0007332207
/ WKN 733220), sind gegenwärtig zum Börsenhandel im regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des
regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an
der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Der Aufsichtsrat der Sunways AG hat
heute einem Beschluss des Vorstands zugestimmt, welcher den Wechsel der
Börsennotierung vom Prime Standard in den General Standard des regulierten
Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse zum Gegenstand hat. Die Sunways AG wird
nun einen entsprechenden Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime
Standard bei der Frankfurter Wertpapierbörse stellen. Der Wechsel des
Börsensegmentes dient der Reduzierung des mit der Notierung im Prime Standard
verbundenen Zusatzaufwandes.
Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach
Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Börsengeschäftsführung im
Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Der Widerruf lässt die Zulassung der
Aktien der Sunways AG zum regulierten Markt (General Standard) unberührt.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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(END) Dow Jones Newswires
June 26, 2012 13:33 ET (17:33 GMT)
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Konstanz, 26. Juni 2012 - Die Aktien der Sunways AG, Konstanz (ISIN DE0007332207
/ WKN 733220), sind gegenwärtig zum Börsenhandel im regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des
regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an
der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Der Aufsichtsrat der Sunways AG hat
heute einem Beschluss des Vorstands zugestimmt, welcher den Wechsel der
Börsennotierung vom Prime Standard in den General Standard des regulierten
Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse zum Gegenstand hat. Die Sunways AG wird
nun einen entsprechenden Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime
Standard bei der Frankfurter Wertpapierbörse stellen. Der Wechsel des
Börsensegmentes dient der Reduzierung des mit der Notierung im Prime Standard
verbundenen Zusatzaufwandes.
Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach
Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Börsengeschäftsführung im
Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Der Widerruf lässt die Zulassung der
Aktien der Sunways AG zum regulierten Markt (General Standard) unberührt.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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June 26, 2012 13:33 ET (17:33 GMT)
Im Artikel erwähnt...
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±0,000% 0,190 L&S SUNWAYS AG
Eröffnung: 0,190 Tageshoch: 0,190 Tagestief: 0,190 Porträt SUNWAYS AG

