Die Diskussion um Urheberrechtsverletzungen im Internet nimmt an Schärfe zu. Mehrere große Medienkonzerne laufen Sturm gegen die unerlaubte digitale Verwertung ihrer Inhalte.
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Die US-Nachrichtenagentur Associated Press (AP) kündigte am Dienstag ein hartes Vorgehen an. "Wir können nicht länger zuschauen, wie sich andere unter Berufung auf eine fehlgeleitete, unbegründete Rechtsauslegung mit unserer Arbeit davonmachen", sagte AP-Verwaltungsratschef Dean Singleton.
In Deutschland erneuerte der Vorstandsvorsitzende des Axel-Springer-Verlags, Mathias Döpfner, seine Forderung nach einem gesetzlichen Leistungsschutzrecht für Verlage. Zuvor hatte Rupert Murdoch, Chef des US-Medienkonzerns News Corp., gezielt die Internetsuchmaschine Google angegriffen. "Sollten wir Google erlauben, all unsere Urheberrechte zu stehlen?" Die Antwort müsse heißen: "Danke aber nein danke", so Murdoch auf einer Kabelkonferenz in Washington. Eine australische Zeitung zitiert Robert Thomson, Chefredakteur des zur News Corp. gehörenden "Wall Street Journal", mit den Worten: "Es besteht kein Zweifel, dass manche Websites als Parasiten oder moderne Bandwürmer in den Eingeweiden des Internets zu betrachten sind."
Angesichts dramatisch einbrechender Werbeerlöse suchen die Medienhäuser fieberhaft nach Einnahmequellen. Ihre Werbeumsätze im Internet können die Rückgänge im klassischen Geschäft nicht kompensieren. Zudem bieten die Verlage ihre Inhalte im Netz meist kostenlos an, Bezahlmodelle haben sich nicht durchsetzen können. Nun versuchen sie, zumindest die Exklusivität ihrer Inhalte im Web zu sichern. "Der Copypreis der Zukunft ist das Copyright", sagte Springer-Chef Döpfner.
Die Medienhäuser zielen dabei nicht nur auf Suchmaschinen wie Google, die ihre journalistischen Inhalte bündeln, sondern auch gegen andere professionelle "Aggregatoren", etwa Unternehmen, die Onlinetexte in Pressespiegeln weitergeben oder Fremdbeiträge zu Marketingzwecken auf ihrer eigenen Homepage einbinden - und damit gegen das Urheberrecht verstoßen.
"Im Netz ist das Unrechtsbewusstsein angesichts des verbreiteten kostenlosen Contents verkümmert", sagte Dirk Platte, Justiziar des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Springer-Chef Döpfner betonte daher: "Hier ist der Gesetzgeber gefragt." Bislang beschränken sich die deutschen Bemühungen aber auf Gespräche mit der Politik. "Da muss mehr Zug rein", sagte ein Beteiligter.
Schon jetzt hätten die Verlage juristische Handhabe: "Das Werk als solches ist urheberrechtlich geschützt, unabhängig davon, ob es im Netz kostenlos oder gegen Bezahlung angeboten wird", sagte Marcus Schreibauer, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Lovells. Das Urheberrecht liegt beim Autor, der dem Verlag ein teilweises oder vollständiges Nutzungsrecht einräumt. "Einfacher wäre es, wenn der Verlag ein originäres Leistungsschutzrecht hätte. Das kennen wir etwa aus der Musikindustrie", so VDZ-Justiziar Platte. "Der Autor hielte dann das Recht am einzelnen Beitrag, der Verwerter am gesamten Werk, also etwa einer Zeitschrift."
Ungelöst bliebe damit aber immer noch, wie sich Copyrightverstöße in den Weiten des Internets überhaupt auffinden lassen. Die genossenschaftlich organisierte Agentur AP will daher automatische Texterkennungssysteme einsetzen, um illegal genutzte Beiträge zu identifizieren. AP wird von rund 1500 US-Zeitungen getragen.
Bislang zögern die Medienhäuser, einzelne Onlineanbieter offen der Piraterie zu beschuldigen. Zu verwoben sind die Interessen: "Wir sind Kunde von AP und zahlen für den Inhalt", sagte etwa ein Sprecher der Netzzeitung "Huffington Post", deren Name in Copyrightdebatten immer wieder fällt.
Anreißen erlaubtDeutschland 2003 hat der Bundesgerichtshof Spielregeln für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Texten im Internet definiert: Laut dem sogenannten "Paperboy"-Urteil dürfen Onlineanbieter einen Link auf ein Originaldokument setzen - selbst wenn sie dabei eine vorgeschaltete Hauptseite umgehen. Ebenso dürfen sie den Inhalt des Dokuments kurz anreißen, um dem Nutzer zu signalisieren, ob die Informationen für ihn relevant sind. USA Auch hier dürfen Onlineanbieter die Überschrift und ein bis zwei Sätze eines Artikels auf ihre Seiten stellen, um für den Rest des Artikels dann auf das Medium zu verlinken, das den Artikel veröffentlicht hat. Dies, so die vorherrschende Meinung, wird durch das "Fair Use"-Prinzip gedeckt. Es erlaubt in bestimmten Fällen die Reproduktion eines Inhalts - etwa für Bildungszwecke, Kritik oder Berichterstattung. Es gibt aber keine grundsätzliche gerichtliche Entscheidung. Der Unterschied zwischen fairer und unfairer Verwendung ist nicht immer eindeutig.
Offene Angriffe richten sich vor allem gegen Google. Bislang sahen die meisten Verlage in Googles "News"-Dienst, der die Nachrichten zahlloser Anbieter bündelt, einen willkommenen Klickbringer: Das Newsportal reißt Beiträge nur kurz an und leitet die Nutzer dann auf die Originalquelle weiter. Das ist nach deutschem Urheberrecht und nach dem "Fair Use"-Prinzip in den USA gedeckt. Google unterstreicht denn auch, der Konzern beachte die Urheberrechtsgesetze vollständig. Google leite mehr als 300 Millionen Klicks pro Monat auf Webseiten von Zeitungen weiter.
Seit Google aber begonnen hat, auf seinem "News"-Portal in den USA Werbung zu schalten, an deren Erlösen die Verlage nicht beteiligt sind, ist die Stimmung gekippt. So wird sich Google-Chef Eric Schmidt kritische Fragen anhören müssen, wenn er am Mittwoch vor dem US-Verlegerverband Newspaper Association of America spricht.
Autor/Autoren: Lutz Knappmann (Hamburg) und Astrid Dörner (New York)