BERLIN (Dow Jones)--Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in einem Gespräch mit der Schweizer Bundespräsidentin Doris Leuthard das konstruktive Verhalten der Schweiz in den Verhandlungen über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen begrüßt. "Beide stimmten darin überein, dass die guten nachbarschaftlichen Beziehungen unserer beiden Länder durch die aktuelle Diskussion nicht belastet werden sollten", berichtete Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Montag in Berlin aus dem Telefonat vom Samstag, bei dem es ihm zufolge um den Ankauf von Steuerdaten durch die deutsche Finanzverwaltung und das derzeit verhandelte Doppelbesteuerungsabkommen ging.
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Die Schweiz habe ihre Bereitschaft erklärt, "die aktuellen Verhandlungen zum Doppelbesteuerungsabkommen fortzuführen", betonte Wilhelm bei einer Pressekonferenz. "Die Bundeskanzlerin hat die konstruktive Haltung der Schweiz zu diesem Thema als einen Beitrag zur notwendigen Versachlichung der Debatte begrüßt", sagte der Regierungssprecher.
Mit dem Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens solle der Austausch von Steuerdaten nach den Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für künftige Fälle ermöglicht werden. Damit wäre ein Ankauf entsprechender Steuerdaten durch deutsche Behörden "in dieser Form nicht mehr erforderlich", machte er klar.
Ein Zeitpunkt für den Abschluss des Abkommens sei von Leuthard aber nicht in Aussicht gestellt worden, sagte Wilhelm auf eine Nachfrage. Bei dem Gespräch sei lediglich die beiderseitige Absicht bekräftigt worden, "dass wir zu einem Abschluss kommen wollen". Die noch strittigen Fragen müssten die Unterhändler beider Seiten klären. Eine dritte Verhandlungsrunde sei für März geplant, sagte der Sprecher von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Michael Offer, bei derselben Pressekonferenz. Noch seien einige Punkte offen. "Wir hoffen auf konstruktive Gespräche", betonte Offer.
Mit Blick auf weitere Angebote zum Ankauf von Steuerdateien, wie diese derzeit unter anderem Baden-Württemberg angeboten werden, sagte Offer, diese seien bereits seit Längerem bekannt. "Über den Abschluss des Prüfverfahrens entscheidet jedes Land in eigener Zuständigkeit", hob er hervor. "Klar ist, dass eine Entscheidung über den Ankauf von den Steuerverwaltungen der Länder auf der Linie dessen liegen muss, was Bund und Länder in dem Liechtensteiner Fall entschieden haben", erklärte er aber auch. Im Zuge der Liechtenstein-Affäre waren im Februar 2008 Datensätze vom Bundesnachrichtendienst für 5 Mio EUR angekauft worden.
-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118,
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