Genesis Energy Investment Plc.: Außerordentliche Mitteilung - Hauptversammlung am 19. April 2010
19.03.2010 - 18:10
Außerordentliche Mitteilung
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Der Verwaltungsrat beschließt die Hauptversammlung der Gesellschaft für den 19. April 2010 einzuberufen.
Der Verwaltungsrat beschließt folgende Tagesordnungspunkte für die Hauptversammlung:
1. Bericht des Vorstands über die Geschäftstätigkeit im Jahr 2009 und Zustimmung des Verwaltungsratssberichtes.
2. Bericht des Prüfungsausschusses und die Genehmigung des Berichts des Ausschusses
3. Bericht des Abschlussprüfers über den Jahresabschluss der Gesellschaft
4. Genehmigung des Jahresberichts und Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009 und Beschluss über die Gewinnausschüttung
5. Bericht des Rechnungsprüfers über den Konzernabschluss der Gesellschaft
6. Genehmigung des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Jahr 2009
7. Genehmigung des Corporate Governance-Berichts der Gesellschaft
8. Beurteilung der Arbeit der Vorstandsmitglieder im Jahr 2009 und Entscheidung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
9. Beschluss über die Kapitalerhöhung in Form einer Privatplatzierung
10. Satzungsänderung der Gesellschaft
11. Genehmigung für den Vorstands für die Ausgabe von Wandelanleihe
12. Genehmigung des Abschlusses des mit GENESIS Solar Corporation geschlossenen Aktienkaufvertrages
13. Wahl der Mitglieder des Vorstands
14. Wahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses
15. Entscheidung über die Vergütung der Wirtschaftsprüfer
16. Information über die zukünftigen Geschäftsaktivitäten der Firma
17. Genehmigung der Bedingungen der Option der Aktionäre eines möglichen Austausches von GENESIS Solar Corporation Aktien und Genesis Energy Investment Plc Aktien
Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, sämtliche Anfragen zur Tagesordnung der Hauptversammlung zu beantworten, die spätestens 8 Tage vor der Hauptversammlung in schriftlicher Form von einem Aktionär eingereicht werden.
Das Stimmrecht darf auf der Hauptversammlung ausgeübt werden, wenn
a, der Aktionär ordnungsgemäß bis zum 15. April 2010 (Registrierungstermin) im Aktienbuch des Unternehmens eingetragen ist. Die Gesellschaft schließt das Aktienbuch am Registrierungstermin ab. Danach werden bis zum Ende der Hauptversammlung keine Eintragungen vorgenommen.
b, der Aktionär seinen Aktienanteil gesperrt hat und einen Nachweis des depotführenden Instituts über den gesperrten Aktienanteil vom spätestens 9. April 2010 bis zum Termin der Hauptversammlung vorlegt. Ein Nachweis des depotführenden Instituts über den gesperrten Aktienanteil ist nicht notwendig, wenn der Anteilsbesitz durch eine Mitteilung über die Aktieninhaber gemäß fortlaufender Nummer vom Zentralen Clearinghaus in Budapest (KELER) bestätigt wird.
c, Alle Aktionäre sind berechtigt, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilzunehmen. Als Bevollmächtigung ist entweder eine privatschriftliche oder förmliche Urkunde vorzulegen. Bevollmächtigungen außerhalb Ungarns müssen die notwendigen Formalitäten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes einhalten.
Vertritt ein gesetzlich autorisierter Vertreter eine Organisation, so ist die Ermächtigung in Form eines amtlich beglaubigten Schreibens am Ort der Hauptversammlung vorzulegen. Natürliche Personen sind berechtigt, ihre Rechte persönlich oder über einen Bevollmächtigten auszuüben. Die Berechtigung kann mit Personalausweis oder Reisepass nachgewiesen werden.
d, die Stimmabgabe erfolgt öffentlich. Jede Aktie entspricht einer Stimme.
Für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Hauptversammlung werden die Aktionäre gebeten, sich zwischen 10:00 und 11:00 Uhr am Tag der Hauptversammlung zu registrieren.
Bei Beschlussunfähigkeit wird eine weitere Hauptversammlung mit unveränderter Agenda am 19. April 2010 um 12:00 Uhr am gleichen Ort einberufen, die unabhängig von der Anzahl der anwesenden Aktionäre beschlussfähig ist.
Budapest, 19 März 2010
Der Verwaltungsrat
Die englische Originalmeldung finden Sie unter:
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